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RICHTLINIEN FÜR DIE FÖRDERUNG VON SOLARANLAGEN FÜR PRIVAT GENUTZTE OBJEKTE
Mit Beschluß des Gemeinderates vom 22. September 1995 wurden die Richtlinien für eine Förderung von Solaranlagen beschlossen.
Die Förderung für private Haushalte werden nach den Richtlinien der Tiroler Landesregierung gewährt. Diese Förderung beträgt 1/3 derselben. Die Förderung wird nach Vorlage der Abrechnung der Tiroler Landesregierung ausbezahlt.
Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses gewährt.
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