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Mit der Vorschreibug vom 02. Quartal 2024 wurde Ihnen der Zweckzuschuss Gebührenbremse automatisch von der Gemeinde Rechnung abgezogen.
Diese Gebührenbremse wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung gewährt, um die gleichbleibenden Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und- anlagen (Wasser, Kanal und Müll) im Jahr 2024 sicher zu stellen.
18.04.2024
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